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Datenschutzerklärung/ Informationen nach Art. 13 DS-GVO

(Stand: 13. April 2021)

Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach § 46 Abs.1 OWiG i.V.m. §§ 500 Abs. 1 StPO, 55 BDSG

Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei der Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Parkplatzanlagen und Wohnmobilstellplätze des Zweckverbandes Altmühlsee. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen.

Die nachfolgenden Hinweise geben im Umfang des § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i.V.m. § 41 BDSG, § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), § 500 Strafprozessordnung (StPO) hierzu weiterführende Informationen.

Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist der Zweckverband Altmühlsee, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz, Marktplatz 25, 91710 Gunzenhausen, E-Mail: (siehe unser Impressum).

Ihre Fragen und Anregungen zum Thema Datenschutz sind uns sehr willkommen und wichtig. Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren. Unseren Datenschutzbeauftragten (DSB) erreichen Sie unter oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Ihre Rechte

Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den ZV Altmühlsee richten sich Ihre Rechte als betroffene Person vorwiegend nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz i.V.m. der Strafprozessordnung. Danach haben Sie bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen das Recht

  • auf Auskunft,
  • auf Berichtigung,
  • auf Löschung,
  • auf Einschränkung der Verarbeitung

Ihrer personenbezogenen Daten.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Postfach 22 12 19, 80502 München, Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München; Erreichbarkeit: telefonisch via 089 2126720, per Fax via 089 21267250, per Mail via

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Parkplatzanlagen, der Parkplätze und Wohnmobilstellplätze des Zweckverbands Altmühlsees. Die Rechtsgrundlagen sind unter anderem:

  • Satzung über die Benutzung der Parkplatzanlagen des Zweckverbandes Altmühlsee vom 03. August 1993 mit 1. Änderungssatzung vom 16. Mai 1997, 2. Änderungssatzung vom 16. April 2002, 3. Änderungssatzung vom 23. April 2008, 4. Änderungssatzung vom 15.05.2012 und 5. Änderungssatzung vom 07.04.2021 i.V.m. den fachspezifischen Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes und der Strafprozessordnung.. Die Satzung können Sie hier nachlesen.
  • Satzung über die Erhebung von Park- und Stellplatzgebühren für die Benutzung der Parkplätze und Wohnmobilstellplätze des Zweckverbandes Altmühlsee am Altmühlsee vom 15.02.2021 i.V.m. den fachspezifischen Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes und der Strafprozessordnung. Die Satzung können Sie hier nachlesen.