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Parkplätze

Zweckverband Altmühlsee - Parkplätze

Parken am Altmühlsee

Zusammen mit den Freizeit- und Erholungsanlagen am See hat der Zweckverband Altmühlsee ca. 1.800 Parkplätze und 5 Stationen mit E-Ladesäulen rund um den Altmühlsee und Zuleiter.

Ganzjährige Parkgebühren fallen in den Seezentren Schlungenhof, Muhr am See, Wald, dem Surfzentrum Schlungenhof, der Vogelinsel und an den Freizeitanlagen in Mörsach und Gern für Personenkraftwagen, Anhänger und Wohnmobile von Montag bis Sonntag, von 8:00 bis 18:00 Uhr an:

  • Mindestgebühr 1 Stunde 1,50 Euro
  • 2 Stunden 2,00 Euro
  • 3 Stunden 2,50 Euro
  • Tagesparkschein 5,00 Euro
  • Wochenparkschein 20,00 Euro

Der Tagesparkschein hat auf allen Parkplätzen am Altmühlsee Gültigkeit.
Zusätzlich gilt der Tagesparkschein auch auf den Parkplätzen am Brombachsee, ausgenommen ist der Parkplatz in Allmannsdorf am Brombachsee.

Sie können die Parkgebühren am Altmühlsee auch bequem mit dem Handy per SMS oder mit der App entrichten. Die Handhabung entnehmen Sie bitte den Informationen direkt auf den Parkscheinautomaten. Parkscheine per SMS oder App gelten nicht am Brombachsee.

Folgende Dauerparkberechtigungen können Sie in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Altmühlsee erwerben, Tel.-Nr. 09831/508-191 oder per E-Mail: info@altmuehlsee.de

  • Dauerparkberechtigung für den Altmühlsee für das ganze Kalenderjahr 100,00 EUR,
  • Dauerparkberechtigung für den Altmühl- und Brombachsee 160,00 EUR
  • Wochenparkschein für den Altmühlsee 20,00 EUR

 

Schwerbehinderte mit einem Parkausweis und dem Merkzeichen "aG oder Bl" sowie Reisebusse parken gebührenfrei.

Achtung: Die Erhebung der Parkgebühren wird überwacht!

Nähere Informationen erteilt der Zweckverband Altmühlsee unter der Telefon-Nummer: 09831/508-195.